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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Salongespräch bei Ministerin

Zu einer lockeren Gesprächsrunde hatten Ministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling die Vertreter der saarländischen Bestatterinnung eingeladen. Die Einladung erfolgte anlässlich der letzten Bestatter-Fachtagung, bei der sich die Ministerin besonders beeindruckt zeigte vom Festvortrag von Professor Dr. Ulrich Stelkens. Konsequenterweise hatten die saarländischen Bestatter daher zum Salongespräch auch den Universitätsprofessor aus Speyer dazu gebeten.

Und Gesprächsstoff gab es an diesem Abend genug angesichts vieler anstehender Veränderungen: Das saarländische Bestattungsgesetz steht zur Novellierung an und die Diskussion zur Einführung einer Meisterpflicht für Bestatter nimmt Fahrt auf. Bekanntlich vertritt die saarländische Bestatterinnung die Auffassung, dass eine so umfassende Einschränkung der Berufszulassung wie durch eine Meisterpflicht weder aus Gründen der Gefahrgeneigtheit noch des Verbraucherschutzes notwendig ist. Dieser Standpunkt wurde auch der Ministerin und damit stellvertretend der saarländischen Landesregierung nahegelegt. „Wir können uns analog der Vorschläge von Professor Stelkens allerdings durchaus einen Sachkundenachweis wie etwa bei einem Versicherungsvermittler oder wie in Frankreich für die selbstständige Tätigkeit als Bestatter vorstellen“, so Innungsgeschäftsführer Michael Peter.

Naturgemäß den breitesten Raum nahm die Diskussion über Änderungen im saarländischen Bestattungsgesetz ein. Professor Stelkens plädierte erneut dafür, man möge sich dafür einsetzen, wie in anderen Bereichen der Landesgesetzgebung auch einen Arbeitskreis der Bundesländer für das Bestattungswesen einzusetzen, um eine größere Vereinheitlichung vor allem bei Ländergrenzen überschreitenden Bestattungsfällen zu erreichen.

Dass es hier Optimierungsbedarf gibt, zeigt sich etwa bei der Frage des Umgangs mit der Totenasche. Der saarländische Gesetzentwurf sieht vor, dass die Totenasche in ihrer Gesamtheit in einer verschlossenen Urne beigesetzt werden muss, obwohl in anderen Bundesländern sogenannte Streuwiesen auf Friedhöfen zugelassen sind. „Wir werden immer mehr mit Fragen der Angehörigen konfrontiert, warum das im Saarland nicht geht oder warum man nicht einen Teil der Totenasche als Erinnerungsstück zurückbehalten kann“, formulierte es Bestatterin Nicole Backes als Erläuterung für den Vorschlag der Innung, einen geringfügigen Ascheteil aushändigen zu dürfen. Ministerin Bachmann schloss eine solche Liberalisierung für die christdemokratisch geführte Landesregierung ausdrücklich aus. In der weiteren Diskussion zeigte sich jedoch, dass es durchaus Bewegung geben kann.

Denn die Gesetzesvorgabe, dass die Urne nur einem Bestatter ausgehändigt werden darf, stößt immer wieder auf praktische Probleme, wenn die Überführung ins Ausland erfolgen soll. In vielen Fällen ist es zweckmäßiger und sicherer, dem Angehörigen die Urne zum Transport etwa nach Russland oder Spanien mitzugeben, zumal es bei vielen Fluggesellschaften ausdrücklich erlaubt ist, bei entsprechender Deklaration eine Urne im Handgepäck mitzuführen. Hier deuteten Staatssekretär Stephan Kolling und Abteilungsleiter Dr. Thomas Lamberty an, dass man sich Ausnahmen vorstellen könnte, wenn Angehörige besondere Lebensumstände des Verstorbenen bzw. in der Familie glaubhaft machen, die es erlauben, dass der Bestatter die Urne doch an Angehörige aushändigen darf.

Neben vielen Detailfragen insbesondere rund um den Totenschein oder in der saarländischen Terminologie: Todesbescheinigung ging es auch um die Modalitäten der Überführung. Hier soll nach dem Willen der saarländischen Bestatterinnung der Begriff „Bestattungskraftwagen“ durch „Bestattungsfahrzeug“ ersetzt werden, damit auch Anhänger ohne weiteres zum Leichentransport zulässig sind. Auch für diese Position konnte man bei der Ministerin und ihren Mitarbeitern Verständnis feststellen.

Am wichtigsten war jedoch am Ende die Aussage der Ministerin: „Das war eine erfreuliche Zusammenkunft. Ich würde sie gerne zukünftig wie andere Organisationen auch, etwa die Ärztekammer, einmal jährlich zu einem Salongespräch einladen.“

Bildnachweis: HKH Saar