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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Meisterpflicht für Bestatter muss verhindert werden

Mit äußerst knapper Mehrheit von 11 zu 10 Stimmen hat sich die Versammlung der Bundesfachgruppe Bestatter im Bundesverband Holz und Kunststoff Ende April für die Einführung einer Meisterpflicht im Bestattungsgewerbe ausgesprochen. Die Versammlung unserer Fachgruppe Bestatter hatte im März jedoch einstimmig eine solche Meisterpflicht abgelehnt.

Dies auch aus gutem Grunde:

Zwar würde für schon in die Handwerksrolle eingetragene Bestatter keine Meisterpflicht entstehen, aber bei zukünftigen Neugründungen oder Betriebsübernahmen würde diese in vollem Umfang relevant werden. Diese Einschränkung der Berufsfreiheit würde zulasten unserer überwiegend kleinbetrieblich strukturierten Bestatterbetriebe gehen, den Wettbewerb erheblich einschränken und die Versorgung gerade in ländlichen Regionen erheblich erschweren. Für unsere Mischbetriebe, die sowohl Schreiner- als auch Bestattungsarbeiten erbringen, würde dies in vielen Fällen bedeuten, dass der Bestattungszweig selbst unwirtschaftlich und damit die gesamte selbstständige Existenz infrage gestellt wird.

Nach unserer Auffassung gibt es keinen stichhaltigen Grund, die Zulassung zum Bestattungsgewerbe in dieser rigorosen Form einzuschränken. Der Aspekt Verbraucherschutz ist völlig irrelevant. Seit Gründung unserer Bestatterfachgruppe im Jahr 1998 gab es nur zwei Fälle von Schlichtungen nach Beschwerden von Kunden, davon ein Fall, bei dem ein Bestattermeister betroffen war! Die beiden Sachverständigen für das Bestattungswesen im Bereich der Handwerkskammer des Saarlandes hatten in den letzten Jahren ebenfalls keinen Fall zur Begutachtung. Und dies bei rund 8000 Sterbefällen im Jahr im Saarland! Es ist für uns nicht vorstellbar, dass diese Bilanz bundesweit anders ausfällt.

Zukünftig würde Selbstständigkeit als Bestatter eine dreijährige Ausbildung zur Bestattungsfachkraft und anschließend eine einjährige Weiterbildung zum Bestattermeister erfordern. Dies ist für kleinere Bestatterbetriebe mit vielleicht 40-50 Bestattungen im Jahr nicht darstellbar. Allein schon die Ausbildung einer Bestattungsfachkraft ist für einen solchen Betrieb unter pädagogischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu realisieren. Solche Betriebe bestehen oft nur aus dem Inhaber und vielleicht noch einer angestellten Teilzeitkraft. Ansonsten wird die notwendige Hilfe oft vom Ehepartner oder anderen Familienmitgliedern geleistet. Die Ausbildung einer Bestattungsfachkraft rentiert sich schlicht und ergreifend nicht für den Betrieb und wäre für den Auszubildenden mit erheblichen Leerlaufzeiten verbunden.

Seit 2003 begannen im Saarland insgesamt 39 Personen die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft. Aktuell bestehen über die drei Ausbildungsjahre insgesamt fünf Ausbildungsverhältnisse. Demzufolge kann der Aspekt zur Aufrechterhaltung einer hohen Ausbildungsleistung oder insgesamt der Sicherung der dualen Berufsausbildung nicht ernsthaft eine Rolle spielen.

Überdies: Der Umstand, dass auch ohne Meisterpflicht Ausbildungsverhältnisse begründet und Meisterprüfungen abgelegt werden, beweist, dass die Branche auch ohne Meisterpflicht gut zurecht kommt. Unsere Innung hat zusammen mit der Handwerkskammer des Saarlandes die Weiterbildung gerade auch von Schreiner-Bestattern seit 2004 erfolgreich umgesetzt mit der Durchführung von Weiterbildungslehrgängen zum geprüften Bestatter in rund 100 Fällen oder auch bei 18 Bestattermeisterprüfungen seit 2009.

Mittlerweile sind es oftmals auch die Töchter nach einer vorhergehenden kaufmännischen Ausbildung, die allein den Zweig Bestattungen im Familienbetrieb weiterführen. Diese Möglichkeit würde durch die Meisterpflicht in Frage gestellt! Die Meisterpflicht würde nach unserer Überzeugung lediglich größeren Bestattungsinstituten helfen, nach und nach kleinere Betriebe aufzukaufen und in unselbstständige Niederlassungen umzuwandeln.

Im Übrigen dürfen wir auch darauf verweisen, dass erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken gegen eine Vermeisterung des Bestatters bestehen. Hierzu verweisen wir auf die beigefügte Stellungnahme von Professor Dr. Ulrich Stelkens. Der Juraprofessor von der Uni Speyer hält die angestrebte Ausgestaltung des Bestattungsgewerbes als zulassungspflichtiges Handwerk für verfassungs- und europarechtswidrig. Wir sehen allerdings mit Professor Stelkens durchaus einen Regelungsansatz, für das Bestattungsgewerbe gegenüber dem jetzigen Rechtszustand strengere, im Ganzen aber gemäßigte Berufszulassungsvoraussetzungen im Sinne eines Sachkundenachweises einzuführen, um präventiv den Verbraucher-, Gesundheits- und Pietätsschutz besser zu gewährleisten.

Doch eine Meisterpflicht für Bestatter muss nicht sein und darf nicht sein!

Peter Schneider, Vorsitzender Bestatterfachgruppe Bildnachweis: HKH Saar