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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Zusätzlicher Vermögensschonbetrag bei Bestattungsvorsorge

Nach der Erhöhung des allgemeinen Vermögensschonbetrages bei der Sozialhilfe auf 5.000 € pro Person zum 1. April 2017 hat die Arbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeträger im Saarland (ASS) mitgeteilt, dass auch weiterhin ein zusätzlicher Betrag von 2.600 € für die Bestattungsvorsorge von den Sozialämtern anerkannt wird.

Damit ist klargestellt, dass pro Person insgesamt ein Betrag von 7.600 € für Zwecke der Bestattungsvorsorge zur Verfügung stehen kann. Allerdings legt die Arbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeträger großen Wert auf die Feststellung, dass nicht der gesamte Schonbetrag für die Bestattungsvorsorge ausgenutzt werden sollte: "Aus zwei wichtigen Gründen sollte jedoch im Rahmen der Beratungsgespräche vor Abschluss von Bestattungsvorsorgeverträgen empfohlen werden, den Höchstbetrag nicht vollkommen auszuschöpfen. Beim Abschluss in Höhe von 7.600 Euro bzw. 15.200 Euro haben die Leistungsberechtigten keinerlei weiteren finanziellen Spielraum mehr. Und im Falle von späteren Überschreitungen sind die Sozialhilfeträger gezwungen, die überzahlte Sozialhilfe von den Leistungsberechtigten zurückzufordern." Dies sei in der Vergangenheit auch des Öfteren geschehen.