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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Formular für Bestattungsauftrag überarbeitet

Aufgrund der neuen ab 1. April 2016 geltenden Vereinbarung mit den Sozialhilfeträgern im Saarland besteht die Möglichkeit, dass das Sozialamt direkt an den Bestatter zahlt.

Voraussetzung dabei ist allerdings, dass der Kunde (Antragsteller beim Sozialamt) zuvor ausdrücklich zustimmt, dass nicht er die Auszahlung vom Sozialamt erhält, sondern unmittelbar der Bestatter. Diesen Umstand haben wir nun in unserem Formular "Bestattungsauftrag" berücksichtigt.