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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Sozialbestattungen: neue Regelung ab 01.04.2016

Breiten Raum im Rahmen der Bestattertagung 2016 nahm der wenige Tage zuvor erfolgte Abschluss einer neuen Vereinbarung der Bestatterorganisationen im Saarland mit den Landkreisen ein.

Geschäftsführer Michael Peter erläuterte den Text sowie die einzelnen Positionen der ab 1. April 2016 gültigen Vergütungstabelle. Wesentliche Ziele der zum Jahresende 2015 erklärten Kündigung wurden erreicht:

  1. Die Vergütungssätze wurden insgesamt angehoben.

  2. Es kamen neue Vergütungspositionen hinzu wie etwa die hygienische Totenversorgung.

  3. Die Bestatter übernehmen kein Vergütungsrisiko für dritte Leistungserbringer wie Krematorien, Trauerredner oder externe Trägerdienste.

  4. Durch die vorgesehene Preisgleitklausel ist auch für die Zukunft eine auskömmliche Honorierung der Dienstleistungen bei Sozialbestattungen zu erwarten.

Peter dazu: „Die Angst früherer Zeiten war unbegründet, dass bei einer Kündigung des seit 2001 laufenden alten Vertrages die Vergütungen eher noch nach unten geschraubt würden – im Durchschnitt gibt es nun zehn Prozent mehr.“ Die Bewertung des Verhandlungsergebnisse als fair, ausgewogen und letztlich vorbildhaft trotz anfänglicher auseinanderliegender Positionen bestätigte während der Bestattertagung der Geschäftsführer des saarländischen Landkreistages Martin Luckas, der ausdrücklich Geschäftsführer Peter für seine konstruktiven Einigungsvorschläge lobte. Anwesende Bestatter von außerhalb des Saarlandes hoben hervor, dass sie sich glücklich schätzen würden, wenn sie in ihrer Region eine Vereinbarung mit ähnlichen Vergütungssätzen mit den Sozialhilfeträgern erreichen würden.  

Martin Luckas