Zum Hauptinhalt springen

BESTATTERINNUNG SAARLAND

Tabuthema Sternenkinder in der Diskussion

Vorstellung der Initiative Regenbogen

Eine Fehl-, Früh-oder Totgeburt ist heute, trotz bester medizinischer Vorsorge, keine Seltenheit. Eltern erhoffen sich dabei vom Bestatter einen würde- und liebevollen Umgang mit ihrem verstorbenen Kind. Entscheidend ist, dass allen Eltern das Recht auf Bestattung ihres Kindes eingeräumt ist.

Leider fehlt oftmals die Information der Kliniken über die Möglichkeiten und Alternativen der Bestattung dieser „Sternenkinder“. Helmut Christian vom Sozialministerium beleuchtete dieses sensible Thema zunächst aus rechtlicher Sicht. Er verwies auf die beabsichtigte Neufassung des § 25 des saarländischen Bestattungsgesetzes wonach, auch alle totgeborenen Kinder und während der Geburt verstorbenen Leibesfrüchte mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm bestattet werden müssen. Fehlgeburten sind totgeborene Kinder und während der Geburt verstorbenen Leibesfrüchte mit einem Gewicht unter 500 Gramm. Fehlgeburten sind zukünftig auf Verlangen eines Elternteils auf Kosten der Eltern beizusetzen.

Rolf Friedsam, Pastoralreferent im Dekanat Saarlouis stellte die Initiative zur Bestattung früh verstorbener Kinder vor. Die Initiative unterstützt betroffene Eltern psychologisch und seelsorgerisch. Vor allem hat sie sich mit der Anlegung eines künstlerisch gestalteten speziellen Gräberfeldes verdient gemacht.

Anika Müller, Regionalvertreterin der Initiative REGENBOGEN im Saarland, zeigte die Möglichkeiten und  Wünsche der betroffenen Eltern zur Bestattung fehl- oder totgeborener Kinder auf. Sie selbst hat ihre Tochter in der 20. Schwangerschaftswoche verloren. Die bundesweite Selbsthilfe-Initiative von betroffenen Frauen und Männern bietet seit 1983 anderen Eltern ihre Hilfe durch Erfahrungsaustausch und Gespräche an. „Wenn Eltern keine individuelle Bestattung wünschen, sollen die Kinder immer einer Gemeinschaftlichen Bestattung zugeführt werden – auch Kinder aus Schwangerschaftsabbrüchen“, plädierte Müller für die Errichtung weiterer Grabfelder für Fehl- und Totgeborene im Bundesgebiet und sprach sich für notwendige Gesetzesänderungen z.B. durch Petitionen aus. Die Bestattung kann individuell im Kindergrab bzw. Familiengrab, auf einem Gräberfeld oder an einem „Regenbogenbaum“ erfolgen. Alternativ ist auch eine gemeinschaftliche Bestattung auf einem Gräberfeld nach Wahl möglich.

Müller sprach sich für eine Informationspflicht der Einrichtungen wie Krankenhäuser über die Möglichkeiten der Bestattung eines fehlgeborenen Kindes aus. In der anschließenden Diskussionsrunde berichtete der stellvertretende Ausschussvorsitzende Hans-Jörg Blasius, der ehrenamtlich in Saarlouis die Gemeinschaftsbestattungen besorgt, über die praktischen Konsequenzen für den Bestatter.