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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Das sollten Wohnhandwerker-Betriebe unbedingt wissen

Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland ein Gesetz, das für viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe große Bedeutung hat, aber kaum bekannt ist und somit auch keine Beachtung findet: das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG).

Das Abkürzungsmonster StaRUG hat zum Ziel, Unternehmen frühzeitig vor einer drohenden Insolvenz zu schützen – und das möglichst ohne gerichtliches Regelinsolvenzverfahren. Doch das StaRUG bringt auch neue existenzielle Verpflichtungen mit sich, besonders für Geschäftsführer und Vorstände und ist somit – je nach Situation – Fluch und Segen gleichermaßen.

 

Pflicht zum Risikomanagement – und warum das Chefsache ist.

Das StaRUG verpflichtet alle Geschäftsleitungen (zum Beispiel Geschäftsführer oder Vorstände) dazu, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen, die die Existenz des Unternehmens gefährden können. Das bedeutet konkret: Jedes Unternehmen sollte ein Krisenfrüherkennungssystem haben oder es umgehend einführen.

 

Was ist ein Krisenfrüherkennungssystem? Ein System zur Sicherung des Fortbestands eines Unternehmens. Es wird oftmals auch als Risikomanagementsystem bezeichnet. Wie kann ein Krisenfrüherkennungssystem oder eine kontinuierliche Risikoüberwachung aussehen? Bei der Beantwortung dieser Frage können die folgenden sechs Punkte helfen:

  • einmal jährlich eine monatsgenaue Planung inklusive Liquiditätsplanung erstellen
  • monatliche Plan-Ist Vergleiche
  • Überprüfung von Auftragslage und Zahlungsfähigkeit
  • Entwicklung der einzelnen Produkte und Dienstleistungen
  • Kontrolle von Außenständen
  • klare Dokumentation von Risiken (Lieferengpässe, Personalausfälle, steigende Kosten, Kundenabhängigkeit)

Wichtig: Es geht nicht um komplizierte Software oder große Berichte, sondern darum, den Überblick zu behalten und frühzeitig gegenzusteuern, wenn sich Probleme abzeichnen.

 

Was passiert, wenn kein Risikomanagement vorhanden ist?

Wenn ein Unternehmen in eine Krise gerät und es kein funktionierendes Risikomanagement gibt, kann es durch die Haftung mit dem Privatvermögen richtig teuer für die Geschäftsführung werden: Bei grober Pflichtverletzung – etwa kein Risikomanagement, obwohl gesetzlich vorgeschrieben – greift die sogenannte Durchgriffshaftung. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung persönlich mit eigenem Geld und eigenem Vermögen noch vor dem Gesellschaftsvermögen haftet. Auch kann es strafrechtliche Folgen geben, in extremen Fällen kann sogar eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung oder Untreue drohen.

 

Fazit: Wohnhandwerker-Betriebe sollten unbedingt ein Risikomanagement einführen: Auch in kleinen Unternehmen reicht oft ein einfaches, aber systematisches Vorgehen. Wichtig ist, dass Risiken früh erkannt und dokumentiert werden. Wer sich unsicher ist, sollte sich Beratung suchen: Ein erfahrener Berater hilft, die richtigen Schritte zu planen und auch haftungsrechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. 

Bildnachweis: inplan-media