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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Außerordentliche Änderungen bei Sozialbestattungsvergütung

Erstmals seit dem letzten Vertragsabschluss im Jahr 2016 zwischen den saarländischen Bestatterorganisationen und den Sozialhilfeträgern im Saarland (im Wesentlichen: die Landkreise) tritt zum 1.1.2024 eine weitergehende Vertragsänderung und damit insgesamt ein neuer Vertrag in Kraft.

Im Vorfeld der routinemäßigen vom Vertrag vorgesehenen Anpassung der Vergütungssätze für Sozialbestattungen jeweils zum 1. Juli eines Jahres und demzufolge auch wieder zum 1. Juli 2023 gab es eine Besprechung zwischen den Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeträger im Saarland mit den Bestatterorganisationen, darunter auch die Bestatterinnung, vertreten durch deren Fachgruppenvorsitzenden Peter Schneider und Geschäftsführer Rechtsanwalt Michael Peter, unter Vermittlung des saarländischen Landkreistages. Dabei und in der Folge mit weiteren telefonischen Kontakten erzielte man Einigkeit darüber, dass bestimmte von Anfang an zu niedrig angesetzte Positionen einmalig angehoben werden sollten.

Konkret entfällt die Position 7 – Sargauflage, die nun in den Pauschalpreis unter Position 1 eingerechnet ist, was dort zu einer geringfügigen Erhöhung führte. Erhöht wurde insbesondere die Position 20 – Trauerreden bei nicht konfessioneller Bestattung! Hinzu kommen zwei neue Positionen als Ziffern 28 und 29, einmal als Pauschalpreis für die Nutzung einer Trauerhalle des Bestatters mit einer Vergütung begrenzt auf die ortsüblichen Mietpreise, und zum anderen als Pauschalpreis für die Nutzung eines Desinfektionsraumes beim Bestatter einschließlich der entsprechenden Arbeiten.

Ein Pauschalpreis bedeutet laut der Vereinbarung, dass die Leistung komplett abgegolten ist -unabhängig vom tatsächlichen Aufwand oder ob zum Beispiel einzelne Punkte wie etwa die Überurne bei einer Baumbestattung entfallen. In der Position 15 – Kühlraumbenutzung beim Bestatter wurde der maximale Leistungszeitraum auf die gesetzliche Regel von zehn Tage ausgedehnt aber auch zugleich begrenzt.

Und in die Dynamisierung der Abrechnungspositionen sind nun endlich auch die Kinderbestattungen gemäß Position 4 (4 a-d) einbezogen. Dies bedeutet, dass jährlich zum 1. Juli auch diese Leistungen angehoben werden. Dabei berechnet sich die Erhöhung jeweils zur Hälfte auf der Basis der Tarifentgelterhöhung im saarländischen Schreinerhandwerk und Bestattungsgewerbe (Tarifvertrag zwischen Wirtschaftsverband Holz und Kunststoff Saar und IG-Metall) innerhalb der zwölf Monate vor dem 1. Juli eines Kalenderjahres sowie der Jahresinflationsrate, festgestellt vom statistischen Bundesamt zum 1. April.

Leider keine Entwarnung gibt es aufgrund des Vertrages hinsichtlich des leidigen Themas Bearbeitungsdauer bei der Sozialbestattung: Hier warten Bestatter oft monatelang auf ihre Vergütung, was nicht nur an der komplexen Sachverhaltsprüfung liegt, sondern auch an einer nicht ausreichenden Personalisierung der Sozialämter!

Den Vertrag und die Tabelle für die Vergütungssätze finden Mitglieder im exklusiven Downloadbereich!