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BESTATTERINNUNG SAARLAND

15. Speyerer Tage des Friedhofs- und Bestattungsrechts

Zum 15. Mal traf sich am 14./15. September die Branche zu den Speyerer Tagen des Friedhofs- und Bestattungsrechts in der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften unter der bewährten Leitung von Professor Ulrich Stelkens.

Für Bestatter von besonderem Interesse waren die Vorträge zur Zertifizierung von Bestatterdienstleistungen - mit deutlicher Kritik des Referenten Professor Stefan Korte an den Bemühungen für eine Meisterpflicht für Bestatter - oder zum bestattungsrechtlichen Mandat oder die Ausführungen zum Bestattungswesen in England.

Selbst ein eher spezielles Friedhofsthema wie Umsatzsteuer und kalkulatorische Kosten bei Friedhofsgebühren wurde dann doch relevant: Aufgrund eines BMF-Schreibens vom 23.11.2020 darf man als Bestatter davon ausgehen, dass Gebühren für Kühlraumnutzung, Trauerhallen und sonstige Aufbewahrungsleistungen deshalb keine Umsatzsteuerpflicht bei Kommunen auslösen, weil diese auch bei privaten Anbietern umsatzsteuerbefreit sind. Die Abrechnungsrealität in der Branche sah hier bisher anders aus!

Im Vortrag "Das bestattungsrechtliche Mandat" gingen Rechtsanwalt Henning Walter und Rechtsanwältin Farnaz Punke insbesondere auf die Bedeutung des Totenfürsorgerechts ein. Dieses gesetzlich nicht geregelte, aber allgemein anerkannte Recht hat die Bedeutung eines sonstigen Rechts im Sinne von § 823 I BGB. Das führt im Falle seiner Verletzung dazu, dass Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen entsprechend § 1004 BGB begründet sein können. Wem also im Rahmen einer Bestattungsvorsorge dieses Recht übertragen wurde, kann es auch gegenüber Angehörigen, ggf. sogar mit einstweiligem Rechtsschutz über das Gericht, durchsetzen!

Ein Höhepunkt der Tagung waren wiedermal die gewohnt eloquenten Kommentierungen von Professor Thade Spranger zu aktuellen Gerichtsentscheidungen und Gesetzesentwicklungen. Alles in allem war Speyer für Bestatter erneut eine Reise wert.